Reisepass

Ein Reisepass ist für die Einreise nach Japan unerlässlich (ohne ihn lässt man Sie nicht einmal das Flugzeug nehmen).

Ihr Reisepass muss gültig sein, wenn Sie Japan verlassen. Ihr Reisepass muss noch freie Seiten enthalten, damit Sie das 90-Tage-Touristenvisum beantragen können, andernfalls ist Ihr Reisepass ungültig.

Hinweis: Bei einer Zwischenlandung außerhalb des Schengen-Raums müssen Sie die Bestimmungen des jeweiligen Landes zur Gültigkeit Ihres Reisepasses beachten. Bei einer Zwischenlandung in Moskau zum Beispiel muss Ihr Reisepass noch mindestens 3 Monate gültig sein (auch wenn kein Visum für Russland erforderlich ist).

Reisepass 2017

Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium des Innern, Public domain, via Wikimedia Commons

Kontrolle der Einwanderung

Wenn Sie in Japan ankommen, müssen Sie die Einwanderungskontrolle passieren. Die Kontrolle besteht aus Ihrer Registrierung und der Ausstellung eines 90-tägigen “temporären” Touristenvisums.

Vor der Landung in Japan geben Ihnen die Flugbegleiter in der Regel ein Formular, das Sie ausfüllen und dem Einwanderungsbeamten am Ankunftsflughafen aushändigen müssen (wird es Ihnen nicht ausgehändigt, können Sie es direkt am Flughafen erhalten).

WICHTIG: Ab dem 20. Dezember 2021 können Sie Ihre Einwanderungs- und Zollformulare auf dieser Website registrieren lassen. Auf der Website können Sie alle Ihre persönlichen Daten eingeben und die Einreise- und Zollformulare ausfüllen (die die Papierformulare ersetzen). Am Ende des Verfahrens erhalten Sie zwei QR-Codes, die Sie bei der Landung in Japan vorzeigen können.

Unten sehen Sie ein Faksimile des Formulars und wie Sie es ausfüllen.

Die erste Zeile besteht aus Nachname (Familienname), Vorname (Vornamen).

In der zweiten Zeile tragen Sie Ihr Geburtsdatum (Geburtstag) ein, wobei Sie Tag, Monat und Jahr sowie Ihre Wohnanschrift der Reihe nach angeben. Geben Sie den Namen des Landes und den Namen der Stadt an.

In der dritten Zeile müssen wir den Zweck unserer Reise angeben (Zweck des Besuchs) und können zwischen Tourismus (Tourismus), Geschäft (Geschäft), Besuch von Verwandten (Besuch von Verwandten) oder Sonstiges (Sonstiges) wählen, wobei wir den Grund unseres Besuchs angeben müssen, z. B. Studium.

Daneben müssen wir die Nummer des letzten Fluges (Last flight No./Vessel) angeben, d.h. desjenigen, der in Japan ankommt. Bei einem Direktflug mit Alitalia geben Sie diese Nummer an, bei einem Flug mit Zwischenlandung, z. B. mit Lufthansa, geben Sie den Code des zweiten Fluges an, d. h. des Fluges von Deutschland nach Japan.

In das Feld darunter müssen Sie die Gesamtzahl der Aufenthaltstage in Japan eintragen (beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Japan).

In der vierten Zeile werden Sie nach einer japanischen Adresse gefragt (Beabsichtigte Adresse in Japan). Wenn Sie in einem Hotel, Ryokan oder einer Jugendherberge untergebracht sind, geben Sie einfach den Namen des ersten Hotels und die Telefonnummer an (nicht obligatorisch). Wenn Sie bei Verwandten oder in einer Wohnung untergebracht sind, geben Sie die vollständige Adresse an.

Im letzten Feld werden Ihnen drei Fragen gestellt

  1. Haben Sie jemals eine Ausweisungsverfügung erhalten oder wurde Ihnen die Einreise nach Japan verweigert? (Any history of receiving a deportation order or refusal of entry into Japan)
  2. Haben Sie jemals ein Verbrechen begangen (nicht nur in Japan)? (Any history of being convicted of a crime (not only in Japan)
  3. Sind Sie im Besitz von verbotenen Substanzen, Feuerwaffen, scharfen Waffen oder Schießpulver? (Possession of controlled substances, guns, bladed weapons, or gunpowder)

Auf der Rückseite finden Sie diese drei ausführlicheren Fragen.

Abschließend müssen Sie mit Ihrer Unterschrift erklären, dass die obigen Angaben der Wahrheit entsprechen (hereby declare that the statement given above is true and accurate).

Wenn Sie bei der Einwanderungsbehörde ankommen, müssen Sie das ausgefüllte Formular und Ihren Reisepass vorlegen. Es wird ein digitales Foto gemacht und die Fingerabdrücke Ihrer Zeigefinger werden abgenommen. Dann wird ein “Aufkleber” mit Ihrem 90-Tage-Visum angebracht (siehe Foto unten).